RECHT

Kündigung wegen Online-AU

Wer sich von einem Online-Anbieter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen lässt, muss unter Umständen mit einer Kündigung rechnen – insbesondere dann, wenn gar kein Arztkontakt stattgefunden hat. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm, über das „Haufe.de“ berichtet. Der B

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Samstag, 29. November 2025

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