Wer sich von einem Online-Anbieter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen lässt, muss unter Umständen mit einer Kündigung rechnen – insbesondere dann, wenn gar kein Arztkontakt stattgefunden hat. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm, über das „Haufe.de“ berichtet. Der B
Dieser Artikel (ID: 2398354) ist am 21.11.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 32), Wasserburger Zeitung (Seite 32), Mangfall-Bote (Seite 32), Chiemgau-Zeitung (Seite 32), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 32), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 32), Neumarkter Anzeiger (Seite 32).