Wer sich von einem Online-Anbieter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen lässt, muss unter Umständen mit einer Kündigung rechnen – insbesondere dann, wenn gar kein Arztkontakt stattgefunden hat. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm, über das „Haufe.de“ berichtet. Der Betreffende hatte bei einem Online-Anbieter lediglich einen Fragebogen ausgefüllt, aber keinen Kontakt mit einem Arzt gehabt. Deswegen wurde ihm fristlos gekündigt.