Wer seine Altersvorsorge auf mehreren Säulen aufbaut, kann dem Ruhestand entspannter entgegen blicken. © Arne Trautmann, dpa
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Sie kann aber auch kompliziert sein. Was ist beim Abschluss zu beachten? Und was macht eine gute Betriebsrente aus?
Was ist eine Betriebsrente eigentlich genau?
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine zusätzliche Altersvorsorge, bei der über den Arbeitgeber Geld in einen Vorsorgevertrag fließt. Die eigentliche Betriebsrente ist das Geld, das im Alter durch die betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt wird. Vorteile einer guten betrieblichen Altersvorsorge sind sichere und lebenslange Rentenzahlungen, geringere Kosten durch Gruppenverträge, solidarischer Ausgleich zwischen den Beschäftigten und Beteiligung der Arbeitgeber, erklärt die Gewerkschaft IG Metall.
Gibt es einen Anspruch auf Betriebsrente?
Ein allgemeines Recht darauf gibt es nicht. Aber es gibt ein Recht auf Entgeltumwandlung. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber es ihren Beschäftigten ermöglichen müssen, einen Teil ihres Bruttogehalts für eine Betriebsrente einzuzahlen. Der Anspruch gilt bis zu einem Höchstbetrag von aktuell 338 Euro pro Monat. Durch die Entgeltumwandlung verringert sich das Bruttoeinkommen. Dadurch zahlen Beschäftigte weniger Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, zur Arbeitslosenversicherung und zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das führt aber auch dazu, dass Ansprüche wie Krankengeld oder Rentenanwartschaften geringer ausfallen. Aber auch die Einkommensteuer sinkt.
Welche Arten gibt es?
Es gibt fünf Typen betrieblicher Altersvorsorge:
Wer finanziert die Betriebsrente?
Für Beschäftigte ist es natürlich gut, wenn der Arbeitgeber die Einzahlungen komplett übernimmt. In vielen Fällen bezuschusst der Arbeitgeber die Beiträge des Arbeitnehmers aber lediglich. Bei neuen Verträgen müssen Arbeitgeber 15 Prozent Zuschuss auf die Beiträge der Mitarbeiter geben. Seit dem Jahr 2022 müssen Arbeitgeber auch bereits bestehende Verträge bezuschussen. In Tarifverträgen können allerdings auch andere Regelungen getroffen werden.
Muss die Betriebsrente versteuert werden?
Bei der Auszahlung ist die Betriebsrente steuerpflichtig. Sie wird in der Regel mit dem persönlichen Steuersatz voll versteuert, anders als bei der gesetzlichen Rente gibt es außerdem keinen Steuerfreibetrag. Dafür ist die Einzahlung bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 676 Euro im Monat steuerfrei. Das ist oft vorteilhaft, weil der persönliche Steuersatz im Rentenalter in der Regel geringer ist als während des Erwerbslebens.
Werden Sozialversicherungsbeiträge fällig?
Während des Arbeitslebens fallen auf die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge keine Sozialversicherungsbeiträge an (bis zum Höchstbetrag in Höhe von 338 Euro). Dafür aber während der Auszahlung im Rentenalter, was immer wieder für böse Überraschungen sorgt. Dann wird der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Betriebsrente abgezogen. Weil sich der Arbeitgeber nicht mehr beteiligt, gibt es bei der Krankenversicherung aber einen Freibetrag. Der beträgt aktuell 197,75 Euro im Monat. Auf diesen Betrag fallen keine Krankenversicherungsbeiträge an, aber auf alles, was darüber liegt. Der Freibetrag gilt sowohl für monatliche Betriebsrentenzahlungen als auch für Kapitalauszahlungen auf einen Schlag. Dieser Freibetrag bedeutet für viele Betriebsrentner eine deutliche Entlastung. Für die Pflegeversicherung gibt es eine Freigrenze, die in diesem Jahr 197,75 Euro beträgt. Auf Betriebrenten, die diese Grenze überschreiten, wird der volle Pflegebeitrag berechnet.
Gibt es eine Insolvenzsicherung?
Muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden, dann springt der Pensionssicherungsverein (PSVaG) ein. Das gilt jedenfalls dann, wenn das Altersvorsorgemodell über eine Direktzusage, eine Unterstützungskasse oder einen Pensionsfonds aufgebaut wurde, erklärt die Gewerkschaft. Der PSVaG übernimmt dann die Rentenleistungen, denn diese dürfen laut Gesetz nicht verfallen. Auch Direktversicherungen und Pensionskassen können unter gewissen Voraussetzungen unter den PSVaG fallen. Das gilt etwa für „regulierte Pensionskassen“. Das sind Kassen, die strengen gesetzlichen Auflagen unterliegen und die direkt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht werden. Ansonsten springt in der Regel der Sicherungsfonds der Versicherungswirtschaft ein.