Bauausschuss Kolbermoor lehnt Wettbüro ab:

„Das Ganze ist eine Farce“

von Redaktion

Sie besteht schon mehrere Jahre, jetzt erst hat der Betreiber einer Sportwetten-Annahmestelle in der Kolbermoorer Innenstadt Antrag auf Nutzungsänderung der Ladenfläche zu eben diesem Gebrauch gestellt. „Eine Farce“, wetterte SPD-Stadträtin Dagmar Levin-Feltz im Bauausschuss.

Kolbermoor – Offensichtlich wolle man mit dem nunmehr eingereichten Antrag auf Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts hin zu einer Wettannahmestelle die bereits seit mehreren Jahren baurechtlich nicht genehmigte Nutzung als Wettbüro nachträglich legalisieren, hieß es in der Bauausschusssitzung seitens der Verwaltung.

Die Räume waren bisher immer noch als Buchhandlung gemeldet, die dort früher auch war.

In der Sitzung wurde vermutet, dass die weitere Betriebsgenehmigung des Wettbüros möglicherweise von der Vorlage einer genehmigten Nutzungsänderung abhängen könnte.

Der Bebauungsplan „Rathausareal Kolbermoor“ setzt in der Art der Nutzung ein Mischgebiet fest. Vergnügungsstätten seien darin unzulässig.

Schon allein die vom Antragsteller eingereichte Betriebsbeschreibung veranlasste einige Stadträte zum Schmunzeln, wurde im Antrag doch schon Bestehendes als zukünftig Vorgesehenes dargestellt. Das liest sich dann so: „Der Verkauf von alkoholfreien Getränken soll an zwei Automaten erfolgen. Zum Verkehr stehen den Kunden insgesamt neun Tische sowie 28 Sitzplätze mit Aufenthaltsqualität und zum längeren Verweilen in gaststättenähnlicher Form zur Verfügung. Weiterhin kann an insgesamt sechs Terminals der entsprechende Wettabschluss getätigt werden.“

Aus Sicht der Verwaltung würden durch das Wettbüro Anreize für den Verbleib und nicht nur für ein bloßes Ladengeschäft geschaffen. Hier stehe die kommerzielle Unterhaltung der Besucher im Vordergrund, wurde weiter argumentiert.

„Und dann

müsste er raus“

Nach gängiger Rechtssprechung sowie Literatur handle es sich bei der Wettannahmestelle nach Ansicht der Bauabteilung im Gegensatz zu einer Lotto- und Toto-Annahmestelle bauplanungsrechtlich um eine Vergnügungsstätte, die gemäß der Festsetzung im Bebauungsplan im beantragten Bereich nicht zulässig sei.

Zudem ergebe sich nach der Stellplatzsatzung der Stadt Kolbermoor ein Bedarf von zehn Stellplätzen, drei Stellplätze können aber nur nachgewiesen werden.

Und wie geht es jetzt für den Antragsteller weiter? Laut Auskunft von Thomas Beer, Mitarbeiter der Bauverwaltung, wird der Antrag jetzt zur Prüfung dem Landratsamt Rosenheim vorgelegt.

Sollte das Wettbüro trotz der nicht erteilten Genehmigung weiter betrieben werden, dann müsste die Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Rosenheim eine Nutzungsuntersagung erlassen. „Und dann müsste er raus“, so Beer gestern im Gespräch mit unserer Zeitung.

Ömer Kaya, Geschäftsführer des Wettbüros, betonte gestern, dass er die Angelegenheit seinen Anwälten übergeben werde. Man habe den Antrag auf Nutzungsänderung jetzt gestellt, weil man in Kolbermoor bleiben wolle. Hinsichtlich der Entscheidung des Stadtrats zeigte er sich entspannt: „Am Ende des Tages stirbt man nicht davon.“

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