Es ist schwierig, den Fruktosegehalt in einem Getränk zu ermitteln, da die Angabe nicht gesetzlich verlangt ist. Dies hat die Verbrauchzentrale oft kritisiert – ohne Erfolg. So finden sich in den Zutatenlisten viele Namen, hinter denen sich Zucker verbirgt, oder das Produkt enthält Dattelpaste oder Rote-Banane-Pulver mit natürlicherweise hohem Zuckergehalt. Die Verbraucherschützer empfehlen, Werbeaussagen kritisch zu hinterfragen. Vorsicht: Bei der Anpreisung als „weniger süß“ handelt es sich lediglich um eine Geschmacksangabe, dies bedeutet nicht unbedingt weniger Zucker. Aussagen wie „mit der Süße von Früchten“ sollen vermitteln, dass ein besserer Zucker verwendet wurde – was aber nicht stimmt, da Fruktose in großen Mengen problematisch ist. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt, täglich nicht mehr als 25 Gramm Zucker zu konsumieren. Das Problem: Ein halber Liter Apfelsaft enthält 30 bis 40 Gramm Fruktose. Wer einen Apfel isst, nimmt Vitamine und Ballaststoffe mit auf und nur sechs Gramm Fruktose. Ganz wenig Fruktose enthalten Zitronen, Sauerkischen und Cranberrys.
Übrigens: Wird ein Saft als Direktsaft bezeichnet, wurden reife frische oder haltbar gemachte Früchte für ihn verwendet. Fruchtsaft aus Konzentrat ist günstiger für die Hersteller. Sie entziehen dem Saft die Aromen und dampfen ihn ein, um das Konzentrat kostengünstig zwischenzulagern. Später fügen sie wieder Wasser hinzu. Fruchtnektar ist eine ziemliche Zuckerbombe. Die schlechteste Wahl sind Fruchtsaftgetränke – der Fruchtgehalt liegt zwischen sechs und 30 Prozent. svs