Düsseldorf – Eine 161,5 Zentimeter große Frau darf nicht von der Bewerbung für die Polizei ausgeschlossen werden, weil sie zu klein ist. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag entschieden. Die Richter kritisierten am Dienstag die per Erlass erfolgte Festsetzung von Mindestkörpergrößen
Dieser Artikel (ID: 471256) ist am 09.08.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 12), Wasserburger Zeitung (Seite 12), Mangfall-Bote (Seite 12), Chiemgau-Zeitung (Seite 12), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 12), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 12), Neumarkter Anzeiger (Seite 12).