Urteil

von Redaktion

Düsseldorf – Eine 161,5 Zentimeter große Frau darf nicht von der Bewerbung für die Polizei ausgeschlossen werden, weil sie zu klein ist. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag entschieden. Die Richter kritisierten am Dienstag die per Erlass erfolgte Festsetzung von Mindestkörpergrößen für Männer und Frauen für den Polizeidienst. Demnach müssen männliche Bewerber mindestens 1,68 Meter groß sein, Frauen 1,63 Meter. Kleinere Bewerber hatten bisher keine Chance.

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