Der Kampf um die Wertschätzung

von Redaktion

Marion Linhuber (53) fordert die Anerkennung des Berufs „pflegende Angehörige“

Ampfing – Kaufmann, Kraftfahrer, Verwaltungswirt – alles Berufe, die bei der Kommunalwahl 2020 hinter den Namen etlicher Wahlvorschläge stehen werden. Man will als Wähler schließlich wissen, wem man seine Stimme gibt. Das will auch Marion Linhuber. Wenn es nach ihr ginge, dann sollte bei ihr „Pflegende Angehörige“ stehen. Die 53-Jährige, die sich auf der Liste des Ampfinger Ortsverbandes von Bündnis 90/Die Grünen um ein Gemeinderatsmandat bewirbt, legt nämlich Wert auf Authentizität. Doch die Regierung sagt: „Nicht zulässig!“

Beruf auf Wahlschein, den sie nicht ausübt

Ginge es nach dem deutschen Kommunalwahlrecht, muss im Wahlvorschlag „Diplom-Informatikerin“ stehen. „Eine Tätigkeit, die ich allerdings schon lange nicht mehr ausübe, weil ich mich vollumfänglich um meine schwerbehinderte Tochter kümmern muss. Doch es war der letzte anerkannte Beruf, den ich ausgeübt habe“, sagt Linhuber schulterzuckend.

Sie hält das für Irreführung des Wählers. „Schließlich soll sich der doch ein Bild vom Bewerber machen. Die Tätigkeit soll zeigen, wofür ich sensibilisiert bin, in welchem Bereich ich mich auskenne, wo meine Interessen stehen.“ Die Anerkennung als „pflegende Angehörige“ ist ihr wichtig „in Zeiten, in denen das Thema Pflege immer bedeutender wird“.

Die 53-Jährige hat im Berufsleben schon einiges angepackt. Gärtnerin war sie. Sie hat Floristin gelernt. Und sich schließlich zur Informatikerin ausbilden lassen. Seit 2014 ist sie aber nur noch zu Hause, um für ihre schwerbehinderte Tochter Lea da zu sein, die einer Rundumbetreuung bedarf. Die 23-Jährige leidet unter einem Gendefekt, dem Rett-Syndrom. Dabei handelt sich um eine krankhafte Veränderung des Gehirns, das einen Stillstand der Entwicklung hervorruft (siehe Kasten).

Bei Lea trat das Krankheitsbild im ersten Lebensjahr auf. „Sie ist zu 100 Prozent schwerbehindert, leidet unter einer außergewöhnlichen Gehbehinderung und muss unter ständiger Aufsicht sein. Rund um die Uhr benötigt sie Betreuung. Auch nachts. Das geht bis an die Erschöpfung“, erklärt Linhuber.

In früheren Jahren besuchte Lea die Schule. Zeit, die Linhuber nutzte, um ihrem Beruf nachzugehen. Als 30-Stunden-Kraft. „Man will ja auch mal rauskommen.“ Dies funktionierte bis 2003. Ab da war sie als Alleinerziehende für ihre Tochter allein zuständig. Sie nahm erhebliche Überstunden in Kauf, um genügend Ausgleichszeiten zu haben, wenn Ferien waren: 16 Wochen – das sei mit dem Urlaub eines gewöhnlichen Arbeitnehmers nicht abzudecken gewesen.

Aber es hat an ihr gezehrt. So sehr, dass sie den Beruf der Informatikerin 2014 ganz an den Nagel hängen musste, um für ihre Tochter mit Pflegegrad fünf da zu sein. Tagsüber besucht ihre Tochter die Förderstätte der Stiftung Ecksberg, für die restliche Zeit kümmert sich ihre Mutter um sie.

Marion Linhuber lebt alleine vom Pflegegeld, in ihrem Fall rund 900 Euro, die sie als pflegende Angehörige erhält. Ihre Krankenversicherung muss sie zwar selbst bezahlen. Doch sie ist über die Pflegekasse arbeitslosen- und auch rentenversichert. „Es ist doch auch der erklärte Wille der Regierung, die häusliche Pflege zu stärken. Schon alleine aus Kostengründen“, sagt Linhuber, wohl wissend, dass ein externer Pflegedienst viel teurer wäre. Sie findet: Es stehe ihr zu, dass die Pflege zu Hause anerkannt wird, „und ich auch offizielle die Berufsbezeichnung ,pflegende Angehörige‘ angeben darf.“

Sie ging mit ihrem Ansinnen ins Ampfinger Rathaus, ließ sich beraten. Es folgte die Nachfrage an das Landratsamt und schließlich die Bitte um Auskunft bei der Regierung von Oberbayern. Deren Antwort füllte nur sieben Zeilen, in denen stand, dass die Bezeichnung „pflegende Angehörige“ nicht zulässig sei. Begründung: „Es handelt sich um keinen Beruf, da die Bezeichnung lediglich eine Tätigkeit darstellt, aber kein Dienstverhältnis.“ Und Linhuber wundert sich: „Ist denn Hausfrau ein Dienstverhältnis? Oder Hausmann?“ Diese Bezeichnungen dürften auf den Listen stehen.

Änderungen
vorerst nicht in Sicht

Das ist eine Regelung, die auch Claudia Hausperger nicht nachvollziehen kann. Die Behindertenbeauftragte des Landkreises Mühldorf und CSU-Bezirksrätin hat den Fall umgehend an Holger Kiesel, den Behindertenbeauftragten der Staatsregierung weitergeleitet. „Die haben so etwas auch noch nicht gehabt, wollen es aber jetzt intern prüfen“, sagt Hausperger. Auch sie findet, dass es eine sehr enge Auslegung der Berufsbezeichnung gibt.

Das weiß die Bezirksrätin auch daher, weil sie schon zig Wahlversammlungen zur Aufstellung von Listenvorschlägen geleitet hat, die dann an die betreffenden Stellen weitergeleitet werden. „Ich fürchte, dass wir bei der Kommunalwahl 2020 keine Änderung bekommen. Aber vielleicht kann man das Thema bis zur nächsten Wahl aufgreifen!“

Auch wenn die Hoffnung nicht groß ist: Linhuber will weiter um ihren Status kämpfen. Und selbst wenn sie sich nicht gegen die Diplom-Informatikerin auf dem Wahlschein wehren kann: „Auf unseren Flyern und Wahlplakaten ist es uns selbst überlassen, was wir drauf schreiben. Da kann uns niemand dazwischenreden.“ Und so kann sie sich wenigstens dort als das präsentieren, was sie tatsächlich ist und wie sie sich sieht: als pflegende Angehörige.

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