Spezialfall Sacherl: Im Landkreis gar nicht so selten und eine kleine Herausforderung
So müssen Besitzer von alten Landwirtschaftsgebäuden und -grundstücken bei der Ermittlung der neuen Grundsteuer vorgehen
Mühldorf – Wer sich als Eigentümer eines sogenannten „Sacherls“, also einer ehemaligen Landwirtschaft, fragt, wie er die Grundsteuererklärung auszufüllen hat, für den gibt’s hier einige Tipps. Denn hier gelten etwas andere Regeln als bei Wohnhaus oder Wohung. Als Beispiel dient ein Flurstück mit 500