Hohe Dunkelziffer bei Führerschein-Schummlern

von Redaktion

Wer bei der Prüfung trickst, dem entzieht das Landratsamt den Schein

Mühldorf – Mit welchen Tricks bei der Theorieprüfung zum Führerschein geschummelt wird, hat sich kürzlich am Amtsgericht Mühldorf gezeigt. Eine junge Frau muss eine Geldstrafe bezahlen, weil sie versuchte, via Kamera und Kopfhörern mit fremder Hilfe die Prüfung abzulegen. Der Führerschein wurde ihr ausgestellt, obwohl sie betrogen hatte. Nachdem das aufgeflogen ist, wird die Führerscheinstelle das Dokument wohl einziehen.

Wie der TÜV, bei dem die Prüfungen abgelegt werden, nun veröffentlicht hat, wurden 2025 bundesweit 4.239 Täuschungsversuche in der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung registriert. Bayern liegt dabei auf Rang drei. Fani Zaneta, Referentin für Fahrerlaubnis und Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband, sagt dazu: „Wir gehen von einem großen Dunkelfeld aus, da mutmaßlich nur ein Bruchteil der Täuschungen entdeckt wird.“

„Fahrschülerinnen und Fahrschüler, die sich ihre Fahrerlaubnis erschleichen, fehlen wichtige Kenntnisse im Straßenverkehr. Damit gefährden sie die Sicherheit im Straßenverkehr“, betont Zaneta. Besonders besorgniserregend sei zudem, dass hinter vielen Täuschungsversuchen zunehmend organisierte Strukturen stehen würden.

Als Methoden sind dem TÜV bekannt: in 36 Prozent technische Hilfsmittel wie nahezu unsichtbare Ohrhörer und Mini-Kameras; in 17 Prozent der Fälle Stellvertreter, die die Prüfung für eine andere Person ablegen; „klassische“ Hilfsmittel wie Spickzettel machten 44 Prozent der Betrugsversuche aus.

Bei Betrug ist die
Fahrerlaubnis weg

Wird bekannt, dass ein Führerschein durch Betrug erworben wurde, kümmert sich die Fahrerlaubnisbehörde am Landratsamt darum. „Wenn die Fahrerlaubnis betrügerisch erworben wurde und dies der Fahrerlaubnisbehörde bekannt wird, wird die Fahrerlaubnis per Bescheid zurückgenommen“, so die Auskunft aus dem Landratsamt.

Um durch eine neue Prüfung wieder an den Führerschein zu kommen, gelten verschiedene Fristen: Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden.

Wird ein Betrug direkt bei der praktischen Prüfung festgestellt, kann das zu einer Prüfungssperre von bis zu neun Monaten führen. Damit ist in der Regel die Frist von zwölf Monaten abgelaufen, und auch die theoretische Prüfung müsste erneut abgelegt werden.

„Unter Umständen muss sogar die gesamte Ausbildung neu abgelegt werden, inklusive der theoretischen und praktischen Fahrstunden“, so der Sprecher des Landratsamts. Hintergrund ist, dass der Abschluss der jeweiligen theoretischen und praktischen Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf, ehe die Prüfungen abgelegt werden. „Sollte ein Betrug also erst wesentlich später festgestellt werden, ist auch dieses Szenario möglich.“

Häufig kämen solche Fälle im Landkreis aber nicht vor: „Im Zuständigkeitsbereich der Fahrerlaubnisbehörde Mühldorf liegt derzeit ein Fall vor, bei dem die Fahrerlaubnis bereits zurückgenommen wurde. Weitere Fälle liegen viele Jahre zurück und sind daher statistisch nicht erfassbar.“

Christa Latta

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