Schutz- und Überwachungszone wird erweitert

von Redaktion

Newcastle-Krankheit in weiterem Masthähnchen-Betrieb im Landkreis Mühldorf bestätigt

Mühldorf – In einem Masthähnchenbetrieb im Gemeindebereich Buchbach ist ein weiterer Ausbruch der Newcastle-Krankheit amtlich festgestellt worden. Betroffen waren drei Stallungen mit insgesamt 77.000 Tieren.

Für den Menschen gilt das Virus als ungefährlich. Nachdem das erste positive Testergebnis des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vorlag, wurde der betroffene Betrieb nach Angaben des Landratsamts am vergangenen Dienstag entsprechend den geltenden tierseuchenrechtlichen Vorschriften unverzüglich gesperrt und die erforderlichen Maßnahmen angeordnet. Hierzu zählte insbesondere die aus Gründen des Tierschutzes und der Tierseuchenbekämpfung notwendige tierschutzgerechte Tötung des gesamten betroffenen Geflügelbestandes. Seit dem gestrigen Montag liegt auch der für die amtliche Feststellung erforderliche positive Befund des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) vor.

Um den betroffenen Betrieb wurde eine Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern eingerichtet. Schutz- und Überwachungszone überschneiden sich in Teilen mit den Zonen, die am 12. Mai nach dem amtlich festgestellten Ausbruch im Gemeindebereich Oberbergkirchen eingerichtet worden waren. Die Überwachungszone erstreckt sich erneut auch auf einen Teil der Landkreise Erding und Landshut. Die konkreten Regelungen, insbesondere die genaue Abgrenzung der Schutz- und Überwachungszonen sowie die einzuhaltenden Maßnahmen, werden vom Landratsamt Mühldorf unter www.lra-mue.de veröffentlicht. Außerhalb der Schutz- beziehungsweise Überwachungszone gelten keine besonderen Sicherheitsmaßnahmen.

Das Landratsamt fordert dennoch alle Geflügelhalter im Landkreis, die ihre Tierhaltung bisher dem Veterinäramt nicht angezeigt haben, dringend auf, dies unverzüglich nachzuholen. Mitarbeiter des Veterinäramts stehen – insbesondere für Fragen zu den angeordneten Schutzmaßnahmen – per E-Mail unter vetamt@lra-mue.de zur Verfügung.

Artikel 6 von 11