Schon wieder schlechte Nachrichten vom beliebten Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck: Nach der Staatsanwaltschaft München geht nun auch das Bundesamt für Justiz (BFJ) in Bonn gegen den 72-Jährigen vor. Der Vorwurf: Er habe seit 2017 keine Geschäftsberichte veröffentlicht. Somit drohe ihm ein hohes Ordnungsgeld.
Im Paragraf 325 des Handelsgesetzbuches (HGB) ist für bestimmte Unternehmen (vor allem Kapitalgesellschaften wie GmbH) die Pflicht zur Veröffentlichung der Geschäftszahlen festgelegt, erläutert Erkan Elden, Anwalt für Steuerrecht aus München. Dieser Pflicht ist Schuhbeck in mehreren seiner Firmen nicht nachgekommen, wie das BFJ der Nachrichtenagentur dpa mitteilte. So fehlten im Bundesanzeiger unter anderem Bilanzen der Schuhbeck’s Holding GmbH & Co. KG und Schuhbeck’s Partyservice GmbH und Co. KG für die Jahre 2017, 2018 und 2019. Die Konsequenz: Gegen die Unternehmen wurden Ordnungsgeldverfahren eingeleitet. Im Regelfall koste das ein Ordnungsgeld zwischen 2500 und 25 000 Euro.
Bei Schuhbecks Firmen könnte mittlerweile eine hohe Summe zusammengekommen sein. Denn bei „fortgesetzter Weigerung“ werde laut BFJ das Ordnungsgeld immer mehr erhöht.
Am vergangenen Wochenende hatte Schuhbeck wie berichtet Insolvenz angemeldet. Zudem laufen gegen ihn seit Längerem Steuerermittlungen, wie er selbst einräumte.
Warum kam er nun auch der Offenlegungspflicht der Geschäftszahlen nicht nach? Wie kann es passieren, dass eine Firma dies versäumt? „Die Gründe können unterschiedlich sein“, sagt Jurist Erkan Elden: „Von ,nicht bedacht‘ bis bewusst zurückgehalten, um eventuell schlechte Zahlen nicht öffentlich machen zu müssen.“ Aber eine Mutmaßung verbiete sich, „da jeder Einzelfall auch separat zu betrachten ist“.
Alfons Schuhbeck selbst wollte am Freitag den neuesten juristischen Ärger laut seinem Anwalt gegenüber unserer Zeitung nicht kommentieren. ast