Haft für Anton Schleckers Kinder

Stellvertretend hinter Gittern

von Redaktion

Es ist schwer zu verstehen: Der Hauptangeklagte Anton Schlecker bleibt ein freier Mann. Lars und Meike Schlecker müssen ins Gefängnis. Juristen sehen das wohl anders: Die Freiheitsstrafe für Anton Schlecker wird zur Bewährung ausgesetzt. Das ist weit weg von einem Freispruch. Seinen Kindern bleibt dieses Privileg versagt.

Der kleine oder auch enorme Unterschied erklärt sich aus Details des Strafrechts. Schlecker wurde wegen Bankrotts verurteilt, seine Kinder auch noch wegen weiterer Delikte, die aber allesamt mit dem Ende des Drogerie-Imperiums verbunden sind. Anton Schlecker hat Geld, das den Gläubigern seines Firmenimperiums zustand, zu Unrecht verschoben, Lars und Meike haben sich – so sahen es die Richter – darüber hinaus selbst bereichert.

Vielleicht war es aber die Intransparenz des Schleckerschen Firmengeflechts, die dazu führte, dass den Kindern im Stuttgarter Urteilsspruch ein Mehr an Schuld zugerechnet wird als dem Patriarchen selbst. Denn viel spricht dafür, dass Anton Schlecker auch dort die Fäden zog, wo formal andere den Hut aufhatten. Wenn das wirklich so ist – und Meike und Lars Schlecker gewissermaßen stellvertretend für ihren Vater büßen –, wäre das nach dem wirtschaftlichen Niedergang auch der moralische Bankrott.

Martin Prem

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