IN KÜRZE
Nordkorea-Deal soll bis 2020 stehen
Das Bundesamt für Verfassungsschutz will das Urteil akzeptieren, demzufolge der Geheimdienst die AfD nicht öffentlich als „Prüffall“ bezeichnen darf. Das Bundesamt teilte am Freitag mit, es werde die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts akzeptieren. Das Gericht vertrat die Auffassung, der Bez