Das ist erlaubt – Das ist verboten

Die Reproduktionsmedizin entwickelt sich rasant, das Embryonenschutzgesetz hinkt hinterher
München – Das Embryonenschutzgesetz aus dem Jahr 1990 regelt die „In-vitro-Fertilisation“ (IVF): die künstliche Befruchtung. Es soll im Wesentlichen den Missbrauch von Embryonen verhindern, die nach einer solchen Behandlung entstehen. Doch was ist in Deutschland erlaubt, wie weit sollte man gehen –