Die aktuelle Lage – und was der Landtag plant
Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Hälfte der Kosten für eine künstliche Befruchtung zu übernehmen, soweit eine ärztlich attestierte Chance auf Erfolg besteht . Allerdings nur für eine begrenzte Zahl an Versuchen. So werden drei IVF- oder ICSI-Behandlungen (s. Artikel unten) bezusch