Karlsruhe pocht auf Versammlungsfreiheit

Bundesverfassungsrichter kippen Verbot zweier Demonstrationen in Gießen – Konkrete Umstände prüfen
Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht pocht auch in der Corona-Krise auf die grundgesetzlich geschützte Versammlungsfreiheit. Im Eilverfahren kippten die Richter das Verbot zweier Demonstrationen in Gießen als zu pauschal, wie das Gericht in Karlsruhe gestern mitteilte (Aktenzeichen: 1 BvR 828/20