Berlin – Der vom Bundesjustizministerium zunächst mit weiblichen Endungen formulierte Entwurf für ein neues Insolvenzrecht hat das Kabinett in der üblichen Form passiert – also mit männlichen Bezeichnungen. Statt von „Geschäftsführerin“, „Verbraucherin“ und „Schuldnerin“ ist nun von „Geschäftsführer“, „Verbraucher“ und „Schuldner“ die Rede. Vereinzelt taucht allerdings noch das Wort „Gläubigerinnen“ auf. In seiner Mitteilung zum Kabinettsbeschluss ging das Justizministerium mit keinem Wort auf die Änderungen ein.
In einem Leitfaden für die Formulierung von Rechtsvorschriften ist geregelt: „Herkömmlich wird die grammatisch maskuline Form verallgemeinernd verwendet (generisches Maskulinum).“ Wenn das Geschlecht für den jeweiligen Zusammenhang unwichtig sei, könne diese Vereinfachung gerechtfertigt sein. Das Innenministerium hatte deshalb Zweifel angemeldet, ob der ursprüngliche Entwurf mit den weiblichen Formen verfassungsgemäß war. Möglicherweise gelte das Gesetz dann nur für Frauen.