Oberste Richter stoppen Steinmeier

von Redaktion

VON ALEXANDER WEBER

Berlin/Karlsruhe – Im Pulverdampf des Chaos um die deutsche Corona-Politik und die Entschuldigung der Kanzlerin ist in Karlsruhe beinahe unbemerkt eine Bombe geplatzt, die Europa fast noch mehr erschüttern könnte als die Corona-Pandemie.

Nicht, dass Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen europäische Finanzgesetze ungewöhnlich wären – seit Einführung der Gemeinschaftswährung Euro ist dies quasi politischer Alltag. Ungewöhnlich ist etwas anderes: Kaum hatte der Bundesrat wie zuvor schon der Bundestag seine Zustimmung zum „Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz“ erteilt, ordneten die Verfassungsrichter durch einen sogenannten Hängebeschluss förmlich an, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz vorerst nicht unterzeichnen darf. Normalerweise ist es Usus, dass es zwischen den höchsten Richtern und dem Staatsoberhaupt in Fällen, bei denen Entscheidungen über Klagen gegen Gesetze anhängig sind, eine informelle Absprache gibt, dass der Präsident mit der Unterzeichnung so lange wartet, bis die Richter ihr Urteil gefällt haben. Warum die Richter in diesem Fall vom scharfen Schwert eines förmlichen Beschlusses Gebrauch machten (oder machen mussten), ist unklar.

Laut Recherchen der „FAZ“ gab es zwar auch in dieser Frage einen Kontakt zwischen Karlsruhe und dem Schloss Bellevue, aber nur „telefonisch auf Arbeitsebene“. Angesichts der Bedeutung in der Sache ist dies ungewöhnlich. Sollte Steinmeier angesichts der politischen Folgen eines Gesetzesstopps ein Stillhalten seinerseits bis zu einem Karlsruher Urteil abgelehnt haben, was den richterlichen Beschluss dann erzwang?

In der Sache geht es um viel. Teil des parlamentarisch gebilligten Gesetzes ist nämlich der 750-Milliarden-Aufbaufonds, mit dem die EU den besonders von Corona gebeutelten ärmeren Ländern unter die Arme greifen will. Das Geld soll zum Teil aus Zuschüssen und zum Teil aus Darlehen bestehen, für die die EU-Staaten gemeinsame Schulden aufnehmen. Vor allem dagegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde, die eine Professorengruppe um den früheren AfD-Vorsitzenden Bernd Lucke unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzes im Bundesrat eingereicht hatte. Die Klage wird von mehr als 2200 Bürgern unterstützt, wie das „Bündnis Bürgerwille“ mitteilte.

Die Sorge der Kläger ist, dass ein erst einmal in Kraft gesetzter Hilfsfonds auch durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts kaum mehr rückgängig gemacht werden kann – mit allen möglichen Folgen für die Schuldenbelastung Deutschlands. Deshalb der Eilantrag. Wie es scheint, teilen die Richter zumindest diesen Aspekt.

Die Kläger sind der Ansicht, dass eine gemeinschaftliche Verschuldung nicht zulässig ist. „Die EU ist vertraglich verpflichtet, einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen“, erklärt der Vorsitzende des Bündnisses, Ravel Meeth. Eine Schuldenfinanzierung in dieser Höhe sei „ein krasser Vertragsbruch“. Meeth betont, die Klage richte sich nicht gegen die Ausgaben an sich. Aber jeder Mitgliedstaat müsse die benötigten Mittel auf eigene Rechnung zur Verfügung stellen. Heißt: Deutschland dürfe nicht Gefahr laufen, für die Schulden der anderen Länder, etwa Italien, aufkommen zu müssen, wenn diese ihre Tilgungslast nicht tragen können.

Die EU-Kommission kann mit der Aufnahme der Kredite und der Auszahlung erst beginnen, wenn alle 27 Mitgliedstaaten den Beschluss ratifiziert haben. Das Paket mit den Wiederaufbauhilfen war bereits im Sommer 2020 verabredet worden. Derzeit arbeiten Deutschland und die übrigen EU-Staaten an Konzepten, wohin das Geld genau fließen soll. Insgesamt stünden der EU bis Ende 2027 rund 1,8 Billionen Euro zur Verfügung. Bis Ende April will man mit der Planung fertig sein. Ein bisschen Zeit bleibt also noch, um die deutsche Position zu klären.

Der Zweite Senat wird über den Eilantrag entscheiden. Wann das sein wird, ist unklar. Klar ist nur: Ohne grünes Licht aus Karlsruhe kann der EU-Hilfsfonds nicht starten.

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