IN KÜRZE
Trotz Ablehnung in Norwegen Asylantrag Urteil nach Dresdner Messerattacke Entschädigung für Homosexuelle
Deutschland darf einen Asylantrag nicht allein deshalb als unzulässig verwerfen, weil der Flüchtling zuvor in Norwegen abgewiesen wurde. Diese Regelung gelte nur für die EU-Staaten, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Nun muss Deutschland doch den Antrag eines iranischen Flüchtlings prüfen