Vorratsdatenspeicherung ohne Anlass ist rechtswidrig

EuGH kippt umstrittene Regelung in Deutschland – Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Urteil

Luxemburg – Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist mit EU-Recht nicht vereinbar. Ohne Anlass dürften die Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger nicht gespeichert werden, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg. Jetzt muss die Bundesregierung entscheiden, wie

Mittwoch, 12. November 2025

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