Bayern: Gericht untersagt AfD-Ausforschung
München – Bei der Beobachtung der AfD darf das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz bis auf Weiteres keine nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Es stellte fest, dass „der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel mit dem Risiko heimlicher A