Bayern: Gericht untersagt AfD-Ausforschung

von Redaktion

München – Bei der Beobachtung der AfD darf das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz bis auf Weiteres keine nachrichtendienstlichen Mittel einsetzen. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Es stellte fest, dass „der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel mit dem Risiko heimlicher Ausforschung“ schwer in die Tätigkeit der Partei eingreife. Zudem wird es dem Landesamt vorläufig untersagt, „Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Partei zu betreiben“. Die Beobachtung auf Basis offen zugänglicher Informationen bleibe möglich.

Die AfD wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht dagegen, als sogenannter „Verdachtsfall“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen behandelt zu werden. Die Zwischenentscheidung des Verwaltungsgerichts enthält laut Mitteilung „keine inhaltliche Entscheidung darüber, ob tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen der Partei AfD bestehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beseitigen“. Selbst für eine nur vorläufige Beantwortung dieser Frage werde das Gericht noch Zeit benötigen.

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