Allerheiligen

Friedhöfe sind keine toten Flächen

von Redaktion

VON CLAUDIA MÖLLERS

Der Besuch an Allerheiligen, Allerseelen und Totensonntag auf dem Friedhof, um den verstorbenen Liebsten und Freunden nahe zu sein, hat noch Tradition. Wer in diesen Tagen sieht, wie liebevoll Angehörige die Gräber herrichten, den lässt das nicht kalt. Die Verstorbenen sind nicht vergessen, sie leben in der Erinnerung weiter.

Dieses Erinnern muss nicht an einen Ort gebunden sein. Doch die sich verbreitende Meinung, man solle den Friedhofszwang aufgeben, ist nur auf den ersten Blick eine Befreiung. Die Asche des Vaters daheim aufzubewahren oder die Urne mit den Überresten der Großmutter in deren geliebten Garten beizusetzen mag für viele Menschen ein echter Trost sein. Doch sie birgt Gefahren. Zunächst ginge eine Kultur des Umgangs mit den Toten verloren: Friedhöfe sind Orte der gemeinsamen Trauer um die Verstorbenen, keine toten Flächen. Gräber, Urnenwände oder Friedwälder ermöglichen es auch Freunden, am Ort der Beisetzung ihre Gedanken dem oder der Unvergessenen zu schicken. Das geht so nicht, wenn die Urne in einem Privatgarten beigesetzt wurde.

Was ist bei Familienzwist? Wer hat das „Recht auf die Urne“? Was passiert mit der Asche, wenn die bewahrenden Angehörigen sie nicht mehr liebevoll im Blick haben können? Wird sie von der Putzfrau „entsorgt“? Auf Friedhöfen gibt es schon individuell gestaltete Urnengräber oder Baumbestattungen. Wer seine Asche lieber in den Bergen verstreut haben möchte, kann sich in der Schweiz einäschern lassen. Die Rückführung der Asche nach Deutschland ist zwar verboten. Trotzdem gibt es Wege, das zu umgehen. Es sollte Ausnahmegenehmigungen geben, die unter strenger Kontrolle örtlicher Behörden umgesetzt werden. Die Regel aber sollte die Beisetzung auf einem Friedhof oder Friedwald bleiben. Sie als Orte unserer Verstorbenen zu bewahren ist ein Symbol für eine menschliche Gesellschaft.

Claudia.Moellers@ovb.net

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