Überwachung: NSU-Helfer siegt in Karlsruhe

Karlsruhe – Der Verfassungsschutz darf künftig nicht mehr so viele heimlich gesammelte Daten über Personen an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Die Übermittlungsbefugnisse sind zu weitgehend und verstoßen gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wie das Bundesv

Freitag, 14. November 2025

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