Karlsruhe – Der Verfassungsschutz darf künftig nicht mehr so viele heimlich gesammelte Daten über Personen an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden weitergeben. Die Übermittlungsbefugnisse sind zu weitgehend und verstoßen gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, wie das Bundesv
Dieser Artikel (ID: 1739303) ist am 04.11.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).