Das Datum

von Redaktion

31. Juli 1973: Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass der Grundlagenvertrag mit der DDR mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Bayern hatte ein Normenkontrollverfahren gegen den Vertrag beantragt, weil er gegen das Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes verstoßen würde.

Artikel 4 von 11