Halle – Nach dem Urteil gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat die Verteidigung Revision eingelegt. Eine Sprecherin des Landgerichts Halle bestätigte den Eingang. Das Gericht in der sachsen-anhaltischen Stadt hatte den AfD-Politiker wegen Verwend
Dieser Artikel (ID: 2059038) ist am 17.05.2024 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).