Halle – Nach dem Urteil gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat die Verteidigung Revision eingelegt. Eine Sprecherin des Landgerichts Halle bestätigte den Eingang. Das Gericht in der sachsen-anhaltischen Stadt hatte den AfD-Politiker wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 13 000 Euro verurteilt.