Berlin – Bei der Anordnung einer Abschiebehaft wird den Betroffenen künftig nicht mehr von Amts wegen ein Anwalt zur Seite gestellt. Mit großer Mehrheit beschloss der Bundestag am Freitag in namentlicher Abstimmung die Abschaffung der erst vor anderth
Dieser Artikel (ID: 2408339) ist am 06.12.2025 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 4), Wasserburger Zeitung (Seite 4), Mangfall-Bote (Seite 4), Chiemgau-Zeitung (Seite 4), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 4), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 4), Neumarkter Anzeiger (Seite 4).