Auf den Menschen kommt es an

von Redaktion

Modernes Scheidungsrecht

Das aktuelle Scheidungsrecht ist im Kern 50 Jahre alt, das gilt als modern. Die Vorgängergesetze stammten von 1900. Erneuerung ist ein zäher Prozess, aber jetzt gibt es in einem wichtigen Punkt Bewegung. Die SPD-Justizministerin will das verpflichtende Trennungsjahr abschaffen, wenn häusliche Gewalt ein Thema ist.

Warum erst jetzt?, fragt man sich da. Dass Trennungen nicht nur im übertragenen Sinne schmerzhaft sind, sondern ganz konkret Frauen in ihrer Unversehrtheit gefährden können, ist keine neue Erkenntnis. Schon in den Siebzigern gab es das.

Der gesetzliche Rahmen für das Zusammenleben – aber auch das Auseinandergehen – wird dem wahren Leben längst nicht immer gerecht. Vermutlich lässt sich die Vielfalt sozialer Beziehungen gar nicht so bündig erfassen, dass sich jeder gesehen fühlt, doch manchmal knirscht es im Paragrafenwerk schon arg. Neulich ließ ein Gericht eine Scheidung platzen, weil die (Ex-)Partner noch unter einem Dach lebten, zwar separate Bereiche hatten – aber sich ein Bad teilten. Getrennt von Tisch und Bett, aber nicht vom Waschbecken – das darf es vor Gericht nicht geben.

Dabei sind die Menschen – nicht immer, aber manchmal – schon viel vernünftiger und zielführender. Es gibt Familien, wo nicht die Kinder pendeln (Stichwort: jedes zweite Wochenende), sondern Vater und Mutter sich abwechseln, damit der Nachwuchs in der vertrauten Umgebung bleiben kann. Zugegeben, das sind Ausnahmen. Aber bei einem so sensiblen Thema wird selbst das modernste Gesetz nie alle Eventualitäten des Lebens berücksichtigen können. Am Ende kommt es auf die soziale Intelligenz jedes Einzelnen an.MARC.BEYER@OVB.NET

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