Was sich bei Perso, Pass und Handy ändert

von Redaktion

Berlin – Deutschland soll moderner, schneller und handlungsfähiger werden: Für dieses Ziel hatten Bund und Länder sich im Winter auf eine lange Liste mit Maßnahmen zum Bürokratieabbau verständigt – „eine Föderale Modernisierungsagenda“. Das Bundeskabinett hat nun konkrete Änderungen auf den Weg gebracht und Maßnahmen aus dieser Liste, die das Leben einfacher machen sollen.

Für wen soll die Regelung mit dem Personalausweis gelten?

Laut Gesetzentwurf für alle, die zum Zeitpunkt der Beantragung ihres aktuellen Personalausweises 70 oder älter waren. Also wenn etwa der Ausweis eines heute 80-Jährigen im kommenden Jahr abläuft, weil die üblichen zehn Jahre Gültigkeit vorbei sind, muss er diesen nicht mehr verlängern. Die neue Regelung soll in Kraft treten, nachdem Bundestag und Bundesrat sie beschlossen haben und nachdem sie im Bundesgesetzblatt verkündet ist. Das dürfte noch ein paar Monate dauern.

Und wie wird die Maßnahme begründet?

Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Hintergrund ist, dass mit steigendem Lebensalter die Gebrauchssituationen zurückgehen und gegebenenfalls die Neubeantragung gleichzeitig einen großen individuellen Aufwand bedeutet.“ Also kurz: Man will ältere Menschen nicht mit unnötigen Behördengängen traktieren. Auch die Bürokratie würde entlastet. Es wird grob davon ausgegangen, dass etwa 285.000 Neuantragsfälle pro Jahr wegfallen könnten.

Gibt es Einschränkungen dieser Regel?

Ja. Wer in der EU verreist, wo der Personalausweis ausreicht, sollte sicherheitshalber immer einen aktuell gültigen Ausweis dabeihaben, wird empfohlen. Den Alten weiterzunutzen, ist hauptsächlich für „alltägliche Gebrauchssituationen“ in Deutschland gedacht, wie Polizeikontrollen oder beim Gang zum Wahllokal.

Wie sieht die Neuregelung beim Reisepass aus?

Bisher ist es so, dass bei einem Umzug in eine andere Stadt der im Pass vermerkte Wohnort umgetragen werden muss. Das bedeutet oft einen Gang zum Bürgeramt. Das soll künftig nicht mehr nötig sein. Der alte Wohnort kann im Pass bleiben. Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass so 1,2 Millionen Ummeldungen wegfallen mit einer geschätzten Zeitersparnis für Bürger von 20.300 Stunden.

Beide Regelungen sind Teil eines Gesetzentwurfs zur Einführung der sogenannten digitalen Brieftasche – worum geht es da?

Es geht um die sogenannte EUDI-Wallet. Die EU-Länder haben sich über eine EU-Verordnung verpflichtet, dass jedes Mitgliedsland eine digitale Brieftasche (Wallet) für Ausweise auf dem Handy bereitstellen muss. In Deutschland soll das Projekt zum 2. Januar starten. Das Kabinett hat jetzt ein Gesetz zur rechtlichen Umsetzung auf den Weg gebracht. Darin geht es darum, welche Behörden zuständig sind und welche Datenschutzregeln gelten sollen.

Was bringt ein Perso auf dem Handy?

Wer sich einen Personalausweis-Zwilling auf die Handy-App lädt kann sich damit gegenüber Behörden oder Dienstleistern im Netz ausweisen.

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