Düsseldorf/Oświęcim – Im November 2015 startete beim Neusser Auktionshaus Felzmann, das sich zuvor in erster Linie mit dem Verkauf von Briefmarken hervorgetan hatte, eine Versteigerung der besonderen Art: Unter der Überschrift „Das System des Terrors, Volume II, 1933-1945“ wurden 623 Lose aus dem Holocaust angeboten, die aus der Sammlung eines privaten NS-Forschers stammten. Zu finden waren die Gestapo-Karteikarte mit Informationen zur Hinrichtung eines jüdischen Bewohners des Ghettos Mackheim in Ostpreußen, ein Brief eines polnischen Auschwitz-Häftlings von 1940 oder auch ein sogenannter Judenstern mit dem Hinweis: „Gebrauchsspuren, sehr selten gesehen!“. Der Zynismus war kaum zu überbieten. Und der Aufschrei der Empörung international riesig.
Die geschmacklose und schließlich gestoppte Auktion hatte einerseits zur Folge, dass ein großer Teil der Gegenstände (rund 460) mithilfe von privaten Spendengeldern aufgekauft und von NRW-Landtagspräsident André Kuper an die Stiftung Auschwitz-Birkenau in Warschau übergeben wurde. Von dort aus sollen sie nun an geeignete Gedenkstätten weiterverteilt werden. Andererseits veranlasste sie das Land NRW dazu, einen Gesetzesantrag zu stellen, der den Handel mit persönlichen Gegenständen von NS-Opfern künftig unterbinden soll. Der Bundesrat hatte den Antrag in seiner jüngsten Sitzung am 8. Mai angenommen. Es war also eine sehr gute Nachricht, die NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) am Mittwoch bei seiner Reise nach Auschwitz übermitteln konnte.
Das Verbot des Handels mit Gegenständen von NS-Opfern war auch längst überfällig. „Wo Erinnerung zur Ware wird, gerät die Würde ins Wanken“, sagt der NRW-Minister für Bundesangelegenheiten, Nathanel Liminski (CDU). Während der Handel mit Täter-Devotionalien durch die Paragrafen 86 und 86a des Strafgesetzbuches schon seit 1951 größtenteils rechtswidrig ist, wird künftig nun also auch das Geschäft mit Opfer-Gegenständen aus dem Holocaust gesetzlich untersagt.JENS GREINKE