Söchtenau – Die Verwaltung legte dem Söchtenauer Gemeinderat in der vergangenen Sitzung einen Entwurf für eine Änderung und Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Söchtenau zusammen mit der Kalkulation für die Grabgebühren und Leichenhausgebühren vor.
Im Wesentlichen sind darin folgende neue Gebühren festgesetzt: Die Gebühr für Einzelgrab kostet künftig 45 Euro pro Jahr, statt bisher 40 Euro. Ein Familiengrab kostet künftig 80 Euro pro Jahr (bisher 50 Euro). Die Gebühr für eine Urnen-Erdgrabanlage beträgt künftig 47 Euro pro Jahr. Diese Grabart war bisher nicht vorhanden. Die Leichenhausgebühr wird künftig pro Tag abgerechnet, mit 40 Euro pro Tag. Bisher wurde hier eine Pauschale von 60 Euro berechnet. Einstimmig billigte der Gemeinderat die neuen Gebühren.