Zum Bericht „Trommelkonzert und Weichenstellung“ im Lokalteil:
In ihrer Ausgabe vom 4. August berichten Sie über die vergangene Gemeinderatssitzung der Gemeinde Aschau, in der es überwiegend um die Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes ging. Ein Schwerpunktthema war die Ausweisung eines Gewerbegebietes zwischen Weiher und Seehaus. Das künftige Gewerbegebiet kann über Aschau angeblich nicht erschlossen werden und muss daher nach Auffassung der Aschauer Gemeinderäte über die Gemeinde Frasdorf, Ortsteil Umrathshausen, erschlossen werden. Sie berichten, dass dies jedoch erst erfolgen kann, wenn die Autobahn A8 und die Brücke über die A8 als 40-Tonnen-Brücke ausgebaut ist.
Völlig unerwähnt bleibt dabei der Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Frasdorf zum Thema Gewerbegebiet zwischen Weiher und Seehaus, der da festsetzt, dass die Erschließung des Gewerbegebietes nicht über die Gemeinde Frasdorf erfolgen darf und die bestehende Gemeindeverbindungsstraße für den zu erwartenden Erschließungsverkehr nicht ausreichend ist.
Da ich selbst bei der Sitzung anwesend war, kann ich bestätigen, dass dieser Gemeinderatsbeschluss nicht vorgetragen wurde und auch bei der anschließenden Diskussion kein Thema war. Werden hier Fakten unterdrückt und Gemeinderäte nur unzureichend informiert?
Christine Merta
Aschau