Kolbermoor/Kiefersfelden – Allerdings nicht aus Überzeugung, sondern aus Rücksichtnahme auf seine Gattin. „Damit endlich Ruhe ist.“
Angefangen hat die leidige Geschichte Ende Juni letzten Jahres, als der passionierte Wanderer von einer Bergtour zurückkam und am Kieferer See sich abkühlen wollte. „Nach einer längeren Odyssee habe ich dann endlich einen Parkplatz gefunden und guten Gewissens mein Auto dort abgestellt“, berichtet er den Heimatzeitungen. Doch irgendwie zwickte ihn sein Gewissen und er ging noch einmal zu seinem geparkten Wagen zurück, der außerhalb der Fahrbahn des „Lohwegs“ auf dem Randstreifen abgestellt war. „Und da sah ich, wie gerade ein Polizeiauto davonfuhr.“ An die Scheibe seines Wagens war allerdings ein „Knöllchen“ geheftet. Wegen „Parkens in freier Natur auf einer Fläche, die nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben ist“, sollte er 25 Euro bezahlen.
Doch damit war der Kolbermoorer nicht einverstanden und legte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. In seiner Begründung verneinte er jedwede Beeinträchtigung des Verkehrs durch sein geparktes Auto, da es ja auf „dem ungepflegten und nicht gemähten Seitenstreifen“ stand. Weiter war für ihn auch nicht ersichtlich, inwiefern er den Anwohnern „das Ein- und Ausparken aus den Grundstückseinfahrten entlang des Lohwegs erheblich erschwert“ haben sollte. Letztendlich sah er auch durch sein geparktes Auto „keinerlei Behinderungen für einen Einsatz möglicher Rettungsfahrzeuge“, zumal er eben ja gerade nicht auf der Straße geparkt hatte. Und auch ein Parkverbotsschild für den Seitenstreifen habe er „trotz genauer Nachschau“ nicht gesehen, wie wohl auch andere Autofahrer, die wie er ebenfalls auf dem Seitenstreifen geparkt hatten.
Daneben war er auch bei der Gemeinde Kiefersfelden vorstellig geworden, hatte um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen des Falschparkens gebeten und von dort eine seiner Meinung nach nicht zutreffende Erklärung erhalten. Die Gemeinde führte auf, dass „es in der Vergangenheit im Bereich des Kieferer Sees wiederholt zu unzumutbaren Parksituationen“ gekommen sei. So wurden deshalb „in Absprache mit der Polizeiinspektion Kiefersfelden Maßnahmen zur Sicherstellung der Rettungswege getroffen“. Diese von der Gemeinde angeprangerten unzumutbaren Parksituationen konnte er trotz mehrmaliger Fahrt an den Kieferer See nicht feststellen und auch eine Behinderung der Anwohner war für ihn in keinster Weise erkennbar. Letztlich blieb auch eine diesbezügliche Kontaktaufnahme mit der zuständigen Polizeiinspektion Kiefersfelden „fruchtlos“.
So erhob er im September letzten Jahres Einspruch bei der Zentralen Bußgeldstelle, zur Begründung gab er an: „Ein schuldhaftes Verhalten meinerseits zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit ist für mich nicht erkennbar.“ Selbst wenn ein möglicher Tatbestand erfüllt sei, handele es sich seiner Meinung nach allenfalls um eine geringfügige und unbedeutende Ordnungswidrigkeit, die einen derartigen Verfolgungsdruck mit Sicherheit nicht rechtfertigen dürfte.
So folgte jüngst die Verhandlung in dieser Angelegenheit vor dem Amtsgericht in Rosenheim mit der Feststellung des Richters an den Kläger aus Kolbermoor: Einspruch zurücknehmen oder ein Urteil ergeht.
Die Verhandlung selbst sei „eine Farce“ gewesen und so zog er keinesfalls aus Überzeugung und „nach längerer Überlegung“ seinen Einspruch zurück. Allerdings will er „in Zukunft um Kiefersfelden einen großen Bogen machen“.