Aus dem Gemeinderat Obing

So soll das Baugebiet aussehen

von Redaktion

Spielplatz mittendrin, Entwässerung nach Altenmarkt, ein Mini-Kreisel mit Baum, Standorte für zwei Mehrfamilienhäuser, Stellplatzzahl, Wandhöhe und vieles mehr legte der Obinger Gemeinderat für das neue Baugebiet an der Schalkhamer Straße fest.

Obing – Ein Arbeitskreis des Gemeinderates hatte den Entwurf des Bebauungsplanes „Pfaffing – An der Schalkhamer StraßeII“ gründlich überarbeitet und nun traf das Gesamtgremium die grundlegenden Festlegungen für die darin enthaltenen Vorgaben sowie für die Ausführung der Erschließung.

Beim Schmutzwasserkanal entschieden sich die Gemeinderäte für eine Lösung, durch die in Zukunft das ganze Siedlungsgebiet in Pfaffing in Richtung Jepolding zum Kanal nach Altenmarkt entsorgt wird. Damit erhalte man Spielraum für die Zukunft für weitere Baugebiete, hieß es; die billigste Variante hätte bedeutet, dass die bestehende Leitung nach Obing schon fast ganz ausgeschöpft worden wäre. Der Regenwasserkanal soll in den Schilfgürtel geleitet werden.

Für den Kreuzungsbereich der Erschließungsstraße mit der Schalkhamer Straße entschied sich der Gemeinderat für einen angedeuteten Kreisverkehr mit Baum in der Mitte. Ein regulärer Kreisverkehr, der ganz umrundet werden müsste, verbrauche zu viel Platz, war die Meinung der Gemeinderäte; außerdem habe man gute Erfahrungen mit der ähnlichen Lösung am Eingang ins Unterholz gemacht. Um einen direkten Zugang aus dem neuen Baugebiet zur Kreisstraße nach Kienberg zu erhalten, soll die Erschließungsstraße im Norden mit einer Zufahrt in diese Straße ausgestattet werden.

Trotz gewisser Bedenken wegen der Nähe zum Kreuzungsbereich der Straßen sprachen sich die Gemeinderäte letztlich dafür aus, den Kinderspielplatz zentral im neuen Siedlungsgebiet zu positionieren. Die bessere Zugänglichkeit für alle sei höher zu bewerten als die Verkehrsbelastung, die sich hier in Grenzen halten werde, so die Argumentation. Ein Standort für ein Mehrfamilienhaus in der Nähe wurde bereits festgelegt, ein weiterer Standort sollte im Planungsprozess noch gefunden werden.

Späterer Ausbau jetzt schon berücksichtigt

Weitere Festlegungen betrafen die maximale Wandhöhe, die Vorgabe von rechteckigen Baukörpern und die Zahl der Stellplätze. Dabei achteten die Gemeinderäte darauf, dass späterer Ausbau der Häuser, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, noch gut möglich ist.

Auch die Bestimmungen zur Dachdeckung und die Größe von Nebengebäuden wurden aufgenommen. Wegen der Unebenheit des Geländes sollen Stützmauern bis 30 Zentimeter Höhe von vornherein zulässig sein, für höhere ist ein Antrag nötig.

Artikel 1 von 11