Gemeinderat Kiefersfelden

Ohne Klick

von Redaktion

Sozusagen mit nur einem Klick hätte der neue Flächennutzungsplan schon im Oktober 2017 seine Gültigkeit erlangt. Weil jedoch der seit Juli 2017 erforderliche Eintrag des Plans im Netz fehlte, musste auf Weisung des Rosenheimer Landratsamtes das gesamte Prozedere nochmals durchgeführt werden.

Kiefersfelden – Wie der Geschäftsleiter der Gemeinde, Michael Priermeier, im Gespräch mit unserer Zeitung ausführte, sei die Veröffentlichung des neuen Flächennutzungsplans im Internet während des laufenden Verfahrens im letzten Jahr zur Pflicht geworden. Die Gemeinde habe versäumt, den Plan online zu stellen, gab Priermeier zu. Dies führte dazu, dass das Landratsamt eine Neuauflage des Verfahrens forderte. Erneut mussten fast 90 Stellungnahmen von Behörden und Organisationen eingeholt werden.

In jüngster Sitzung waren jetzt Stellungnahmen der Regierung von Oberbayern, der Abteilung Bauleitplanung im Landratsamt Rosenheim, des staatlichen Bauamts Rosenheim, der Brandschutzdienststelle im Landratsamt Rosenheim, der Deutschen Bahn AG, des Bund Naturschutz sowie des erzbischöflichen Ordinariats zu behandeln.

Besonders pikant: Aufgrund des Mitte Juni bei der Gemeinde eingegangenen Zielabweichungsbescheids war die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern inhaltlich nicht mehr aktuell, musste aber in vollem Umfang verlesen werden.

Der Gemeinderat verwies in seinem Beschluss auf den Juni-Bescheid des bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Zulassung der Abweichung von einem Ziel der Raumordnung.

Während bei der ersten Auslegung vom Bund Naturschutz keine Stellungnahme abgegeben wurde, lag jetzt ein umfangreiches Schreiben vor. Die Bund Kreisgruppe Rosenheim stimmt darin der Herausnahme des geplanten Gewerbe- und Sondergebiets zwischen Eisenbahn und nördlich des Kieferbaches nicht zu. Begründet wird dies mit „dem Verlust von Lebensraum für Tiere und Pflanzen“. Kritisiert wird auch die Versiegelung weiterer Flächen. Grundsätzlich werde der Bedarf für dieses Gewerbegebiet infrage gestellt.

Der Gemeinderat wies darauf hin, dass es sich bei der Planung um keine zusätzliche Gewerbe- und Sonderbaufläche handelt. Das Gebiet sei schon mit Bescheid vom September 2015 durch das Staatsministerium für Finanzen, Landesentwicklung und Heimat genehmigt worden. Der Gemeinderat strebe weiterhin die Schaffung ortsnaher, hochwertiger Arbeitsplätze an und hält an den Planungen fest, so der einstimmig gefasste Beschluss. Die weiteren Einwendungen befassten sich im Wesentlichen mit redaktionellen Klarstellungen. Der Flächennutzungsplan wird nun erneut dem Landratsamt zur Genehmigung vorgelegt – und: Er ist im Netz einsehbar.

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