Peter Solnar

Bürgerbegehren: Jetzt prüft die Verwaltung

von Redaktion

Die Unterschriften sind eingereicht: Wie ist das weitere Prozedere?

Die eingereichten Unterlagen werden durch die Gemeindeverwaltung geprüft. Sodann wird voraussichtlich der Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung am 24. Juli über die Zulässigkeit entscheiden. Danach muss das Bürgerbegehren binnen drei Monaten durchgeführt sein. Im Interesse aller versuchen wir, den Wahltermin mit der anstehenden Landtagswahl zusammenzulegen.

Wie stehen Sie als Bürgermeister zum vorliegenden Bürgerbegehren?

Diese Frage habe ich dem OVB gegenüber schon beantwortet. Grundsätzlich begrüße ich Bürgerbegehren als wichtiges, demokratisches Instrument.

Gibt es Überlegungen, dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegenzustellen?

Es liegt kein Antrag auf ein Ratsbegehren vor.

Interview: Mathias Weinzierl

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