Griesstätt – Die Verordnung zielt auf die Nutzung innerhalb der neuen Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen ab. Zunächst war am 14. April 2017 (wie bereits berichtet) eine Zulassung des Betriebes der Waschanlage von 10 bis 19 Uhr genehmigt worden, welche am 28. Februar 2018 sogar um eine Stunde auf 20 Uhr ausgedehnt wurde. Im Juni hatte dann das Landratsamt die Gemeinde darauf hingewiesen, dass die Vorgaben im Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage in diesem Falle nicht eingehalten würden. Dieses Gesetz sieht vor, dass an Sonn- und Feiertagen vor 12 Uhr gar keine Fahrzeuge gewaschen werden dürfen.
Da sich sowohl der Griesstätter Bauausschuss als auch der Finanzausschuss im Vorfeld der Gemeinderatssitzung bereits geeinigt hatten, künftig den Zeitraum der Nutzung der Waschanlage zu beschränken und den gesetzlichen Vorgaben anzupassen, stimmte jetzt auch der Gemeinderat einstimmig in jüngster Sitzung dafür, eine Nutzung an Sonn- und Feiertagen nur noch von 12 bis 20 Uhr zu genehmigen.
Ausgenommen von der Regel sind weiterhin Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag sowie erster und zweiter Weihnachtstag. An diesen Tagen darf gar nicht gewaschen werden.