Rohrdorf will auf Unterlassung klagen

von Redaktion

Gemeinde zieht weitere Register in Sachen Brennerzulauf

Rohrdorf – Antrag auf Einstellung der Planungen, Unterlassungsklage, Untätigkeitsklage – die Gemeinde Rohrdorf zieht weitere Register in Sachen Brenner-Nordzulauf. Gemeinsam mit den Gemeinden Stephanskirchen und Riedering hat Rohrdorf bereits Ende Oktober die DB Netz AG schriftlich aufgefordert, die weiteren Planungen zu unterlassen. Zudem wurde Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in einem Schreiben aufgefordert, bis spätestens 1. Dezember eine entsprechende Anordnung gegenüber der DB Netz AG zu erlassen.

Die derzeit laufenden Planungen entbehrten einer wirksamen Rechtsgrundlage, begründete Bürgermeister Christian Praxl das Vorgehen bei der jüngsten Gemeinderatssitzung. Sie seien deshalb mit sofortiger Wirkung einzustellen, jedenfalls solange der Bedarf für eine Neubaustrecke nicht gesichert festgestellt sei. Denn nach wie vor lägen weder der geforderte Bedarfsnachweis noch eine Kosten-Nutzen-Analyse für das Projekt vor. Die Aufnahme des Projekts in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans sei als „willkürlich“ anzusehen.

Allerdings sei die Frist, die man der DB Netz AG für eine Rückmeldung gestellt habe, ergebnislos verstrichen. Nicht einmal eine Eingangsbestätigung des Schreibens sei im Rathaus eingegangen, so Praxl weiter. Nun soll eine Unterlassungsklage eingereicht werden; die Kosten für das Gerichtsverfahren, die Praxl mit rund 3000 Euro bezifferte, werde man sich mit Riedering und Stephanskirchen teilen. Das Mandat wurde Praxl zufolge gestern an einen Rechtsanwalt aus Rosenheim übertragen.

„Wir müssen diesen Strohhalm ergreifen“, hatte der Bürgermeister bereits in der Sitzung klargemacht. Dieser Auffassung schloss sich das Gremium einstimmig an – und ging auf Anregung von CSU-Gemeinderat Joachim Wiesböck sogar noch einen Schritt weiter: Sollte das Bundesverkehrsministerium die DB Netz AG nicht bis zum 1. Dezember angewiesen haben, die Planungen einzustellen, wird die Gemeinde eine Untätigkeitsklage einreichen.

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