100 Monate – 50000 Bücher

von Redaktion

Das „Offene Bücherregal“ im Innsola ist eine Erfolgsgeschichte

Kiefersfelden – Vor 100 Monaten initiierte das Kieferer Bündnis für Familie das „Offene Bücherregal“ im Foyer des Schwimmbads Innsola. Das Interesse der Bürger ist seither riesig. Roland Schmidt, Initiator und Betreuer des Bücherregals, freut sich: „Im „Offenen Bücherregal“ sind in dieser Zeit rund 50000 Bücher durchgelaufen–vorsichtig geschätzt!“

Bücher einfach
zum Mitnehmen

Hinter dem erfolgreichen Konzept des „Offenen Bücherregals“ steht ein einfacher Gedanke: „Gelesene Bücher, die man nicht mehr braucht, stellt man einfach in das öffentlich zugängliche Regal im Foyer des Innsola. Ein anderer Bücherfreund zeigt Interesse an dem einen oder anderen Buch und nimmt es mit. Kein Registrieren. Keine Kosten. Keine Rückgabepflicht.“

Die Öffnungszeiten des Innsola gehen über das Wochenende und bis spät in den Abend. Bücherpate Roland Schmidt sorgt für Ordnung in den Regalen, bis vor einem Jahr unterstützte ihn Hubert Klein dabei. Zuweilen sind die Reihen überfüllt, dann muss ausgeräumt werden. Auch ist nicht jedes eingestellte Buch für eine öffentliche Auslage geeignet. „Sektenbücher, rechtspopulistische oder sexistische Bücher werden sofort aussortiert“, so Schmidt.

Zeitweise gab es auch Geschäftemacher, die neuwertige Bestseller in Massen ausräumten, um sie per Internet zu verkaufen. Schmidt: „Das ist nicht im Sinne der Bücherspender und wurde erfolgreich unterbunden.“ Insgesamt sind die Erfahrungen erstaunlich gut. Unkenrufen zum Trotz hält sich das Interesse seit Jahren auf hohem Niveau, wie der Durchsatz von über 50000 Büchern in 100 Monaten eindrucksvoll beweist.

Viele Stammleser nutzen das Angebot

„Wir haben Interessenten aller Altersschichten mit vielen Stammlesern“, so der Bücherpate. Eines würde er sich jedoch wünschen: „Bei den Kinderbüchern haben wir mehr Angebot als Nachfrage. Liebe Eltern, animieren Sie Ihre Kinder zum Lesen“, spricht Schmidt Mütter und Väter direkt an. „Ein Buch lässt sich allein durch elektronische Medien nicht ersetzen.“

Artikel 1 von 11