Neue Abstandsflächentiefensatzung geregelt

von Redaktion

Der Gemeinderat Riedering gleicht Regelwerk an die bisherige Rechtslage an

Riedering Die Novelle in der Bayerischen Bauordnung hinsichtlich einer Verringerung der Abstandsflächentiefen schlug auch im Riederinger Gemeinderat hohe Wellen. Einstimmig beschloss das Gremium eine neue Satzung, die „der bisherigen Rechtslage am nächsten“ kommt.

Drei Vorschläge
zur Umsetzung

Stellvertretender Geschäftsleiter Johannes Lang fasste zu dem Tagesordnungspunkt die wichtigsten Merkmale zusammen, ehe er drei Handlungsvorschläge vorstellte. So habe bisher gegolten, dass auf zwei Gebäudeseiten die Wandhöhe (=1 H) von nicht mehr als 16 Meter die halbe Wandhöhe (=0,5 H) als Abstandsfläche einzuhalten ist. Nunmehr solle eine Abstandsfläche von 0,4 H gelten, an den Traufseiten wird künftig immer die Höhe des Dachs zu einem Drittel zur Wandhöhe dazu gerechnet.

Außerdem solle die bisher geltende Mindestabstandsfläche von drei Meter einzuhalten sein. Das bedeute: „Vor allem in den Bereichen ohne gültigen Bebauungsplan wird dies zu einer deutlich massiveren Bebauung der Grundstücke führen,“ so Lang.

Es gebe drei Handlungsoptionen: Entweder akzeptiert die Gemeinde die neuen Abstandsflächen und erlässt keine eigene Abstandsflächensatzung. Oder „die Gemeinde erlässt eine Abstandsflächensatzung mit Regelungen, die der bisherigen Regelung am nächsten kommen“. Alternativ könnte die Gemeinde auch die Abstandsflächen auf 1 H und 0,5 H festsetzen, wodurch aber „eine strengere Regelung als in der alten Rechtslage geschaffen“ werde.

Auf Nachfrage von Georg Staber (FW) erklärte Lang, dass es keine Ausnahmen gebe, Satzung sei Satzung. Dominik Summerer (CSU) befand Nachverdichtung an sich positiv, aber „auf dem Land unangebracht“. Schließlich wolle man dem Nachbarn nicht auf der Pelle hocken: „Das muss man nicht fördern.“

Georg Kasberger (CSU) begrüßte hingegen die Novellierung als „ein Signal zum Flächensparen.“ Es bestehe dringender Handlungsbedarf, auch in Riedering. Benedikt Ganter (WGS) wiederum äußerte sich zur Novellierung der Bauordnung kritisch. Somit sei die Gemeinde verantwortlich, wenn weniger nachverdichtet werde. Richard Mühlbauer begrüßte die Absichtsbekundung, Flächen zu sparen. Gleichwohl sah er die Novellierung und die Art und Weise, wie sie auf den Weg gebracht wurde, als falschen Weg. Gerade jetzt zu Corona-Zeiten eine Gesetzesänderung in einer so kurzen Spanne auf den Weg zu bringen – die Novellierung wurde im Dezember 2020 beschlossen und ist ab Februar gültig – sei nicht gut. Er favorisiere den Vorschlag, die Abstandsflächen ähnlich der bisherigen Fassung zu regeln.

Mindestens
drei Meter

Da keine weiteren Wortmeldungen kamen, verlas stellvertretender Geschäftsleiter Lang die neue Satzung, die für das gesamte Gemeindegebiet gelten soll, und die eine Abstandstiefenfläche von 0,8 H, mindestens jedoch drei Meter festlegt. Der Satzung, die zum Montag, 1. Februar, in Kraft trat, stimmten die Gemeinderäte geschlossen zu.elk

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