Nußdorf – Die befristete Änderung der Gemeindeordnung lässt es zu, dass Gemeinderatsmitglieder an den Sitzungen des Gemeinderats mittels Ton-Bild-Übertragung teilnehmen können, soweit der Gemeinderat dies seiner Geschäftsordnung zugelassen hat. Darüber hat der Nußdorfer Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung beraten und mehrheitlich mit 13 von 14 Stimmen entschieden, dass in Nußdorf die Sitzungen weiterhin als Präsenzveranstaltungen ablaufen sollen.
Seit dem Teil-Lockdown im November 2020 lassen die strengen Kontaktbeschränkungen nur wenige Möglichkeiten für Treffen zu. Ausgenommen von diesen Bestimmungen waren Gemeinderatssitzungen.
Neben den 14 Gemeinderäten sitzen in Nußdorf auch zwei Gemeindemitarbeiter inklusive einiger Zuhörer, selbstverständlich unter Einhaltung der Hygieneauflagen. So sah es bis vor Kurzem die Bayerische Gemeindeordnung zwingend vor. Nun sorgt der bayerische Landtag mit der Möglichkeit einer „Ton-Bild-Übertragung“ für eine Lockerung der Bestimmungen. Allerdings ist die Übertragung von Sitzungen auch mit zahlreichen Auflagen verbunden.
So hat die Gemeinde dafür Sorge zu tragen, dass in ihrem Verantwortungsbereich die technischen Voraussetzungen für eine Zuschaltung mittels Ton-Bild-Übertragung während der Sitzung durchgehend bestehen. Der Bürgermeister und die Gemeinderatsmitglieder müssen sich in der Sitzung gegenseitig optisch und akustisch wahrnehmen können. In öffentlichen Sitzungen müssen per Ton-Bild-Übertragung teilnehmende Gemeinderatsmitglieder zudem für die im Sitzungssaal anwesende Öffentlichkeit entsprechend wahrnehmbar sein.
Wie das in der Praxis umgesetzt werden soll und welche Kosten damit verbunden sind, wurde diskutiert. So kamen alle Vor- und Nachteile persönlicher Präsenz sowie die vermeidbaren hohen Kosten auf den Tisch. Die Beratung endete mit dem mehrheitlichen Beschluss, dass die Sitzungen weiterhin als Präsenzveranstaltungen ablaufen sollen.stv