Oberaudorf – In der jüngsten Gemeinderatssitzung standen die Abwassergebühren auf der Tagesordnung. Das Gremium beratschlagte sich über den künftigen Gebührensatz, weil der aktuelle Kalkulationszeitraum für die Gebührenabrechnung 2021 endet. Ab 2022 müsste nun ein neuer Zeitraum sowie ein neuer Zinssatz für die Verzinsung des Anlagekapitals festgelegt werden.
Am Ende beschloss das Gremium einstimmig, den Kalkulationszeitraum wieder auf vier Jahre festzulegen. Einstimmig wurde auch beschlossen, den Zinssatz von bisher drei auf zwei Prozent festzusetzen.
Auf Nachfrage erklärte Geschäftsleiter Florian Seebacher, dass die Gebührenbedarfsrechnungen in der Regel nicht jährlich durchgeführt werden. Es sei üblich, einen mehrjährigen Kalkulationszeitraum zu wählen. Die Gebühren könnten für einen Zeitraum zwischen einem und vier Jahren im Voraus ermittelt werden. Der berücksichtigungsfähige Zeitraum soll aber höchstens vier Jahre umfassen. Auch der letzte Zeitraum wurde auf vier Jahre festgesetzt – vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2021.
Was den Zinssatz betrifft, so erklärte stellvertretender Kämmerer Reinhold Sammet, dass der Zinssatz bislang immer auf drei Prozent festgelegt war. Dieses Mal tendiere er aber dazu, den Zinssatz auf zwei Prozent festzusetzen und wartete auf Rückmeldungen aus dem Gremium. „Ich glaube, wir tun gut daran, den Bürger zu entlasten“, merkte Bürgermeister Matthias Bernhardt (FWO) an. Am Ende waren sich die Räte einig: Man geht auf zwei Prozent runter.
Diese Beschlüsse, so erklärte Seebacher auf Nachfrage, dienen zur Vorbereitung für den künftigen Gebührensatz. Mit diesen Eckdaten soll die Kalkulation in Auftrag gegeben werden. bfo