Sichtwinkel müssen freigeschnitten sein

von Redaktion

Prutting Die Gemeinde ersucht alle Grundbesitzer, die in öffentliche Wege und Straßen oder Sichtwinkel hineinragenden Sträucher und Bäume zurückzuschneiden, um die Einhaltung der Sichtdreiecke und Lichtraumprofile zu gewährleisten sowie Verkehrszeichen freizuhalten.

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