Neue Kalkulation durch ein Fachbüro wirkt sich rückwirkend auf die Gebühren aus

Riederinger Gemeinderat fasst einstimmig Bevorratungsbeschluss zur Entwässerungssatzung einstimmig – Alte Beitragssatzung stammt aus dem Jahr 2016

Riedering – Einstimmig genehmigte der Gemeinderat Riedering in seiner jüngsten Sitzung einen Bevorratungsbeschluss für die Entwässerungssatzung. Kämmerer Wolfgang Eberle erläuterte dazu, dass die aktuelle Beitragssatzung noch aus dem Jahr 2016 sei. Deshalb solle ein Fachbüro die Beitrags- und Gebührenhöhe neu kalkulieren.

Vorbehaltlich der Kalkulation werde „die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Verbrauchsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätzen führen“, so Eberle weiter. In welcher Höhe könne erst nach der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.

Um die Gebühr rückwirkend zum Jahresbeginn 2022 festzusetzen, sei ein Bevorratungs-, beziehungsweise ein Rückwirkungsbeschluss nötig. Der Beschluss diene der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler.

Auf Nachfragen von Thomas Grüber (CSU) erklärte der Kämmerer, dass ab kommendem Jahr eine neue Satzung nötig sei. Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR) sagte, dass man den Auftrag für die Neukalkulation bald vergeben wolle, damit die Gebühren nicht zu weit rückwirken. Dem Beschlussvorschlag für die Anpassung der Verbrauchsgebühren an die Kostenentwicklung, beziehungsweise entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen stimmte das Gremium einstimmig zu.

Da die Berechnungen erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, müssen die Anpassungen aus verwaltungsrechtlichen und -technischen Gründen zum 1. Januar erfolgen.

Nach Abschluss der Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der Verbrauchsgebührensätze und der Bestimmungen in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung oder einem Neuerlass zu rechnen. elk

Montag, 4. Dezember 2023
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