Schechen greift zum scharfen Schwert

von Redaktion

Mit 19:1 Veränderungssperre für die Frühlingstraße in Pfaffenhofen erlassen

Schechen – Ein Bauvorhaben, dass der Gemeinde Schechen zu massiv erscheint, vom Landratsamt aber durchgewunken wurde – das ist die Vorgeschichte zu einer radikalen Maßnahme, die der Gemeinderat in seiner vergangenen Sitzung einleitete. Er beschloss eine Veränderungssperre für den Bereich der Frühlingsstraße in Pfaffenhofen.

Zu großes
Bauvorhaben

Sechs Wohneinheiten mit zwölf Stellplätzen auf einem Grundstück von unter 800 Quadratmetern – das gefiel den Gemeindevertretern im Bauausschuss gar nicht. Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich und die bauliche Zulässigkeit richtet sich nach dem Einfügungsgebot. Das wurde vom Bauausschuss bereits Anfang des Jahres infrage gestellt. Denn das umliegende Gebiet ist geprägt von Ein- und Zweifamilienhäusern. Der Antrag wurde damals abgelehnt, da man die bauliche Nutzung als zu überfrachtet betrachtete.

Das Landratsamt Rosenheim allerdings, so berichtete Bürgermeister Stefan Adam, hält den Antrag für genehmigungsfähig. Das Amt wies darauf hin, dass die Anzahl der Wohneinheiten kein Kriterium sei.

Also hat sich der Schechener Bauausschuss im April erneut mit dem Antrag befasst. Das Ergebnis: Vier Wohneinheiten könnte sich das Gremium vorstellen, sechs aber nicht. Andreas Rausch (CSU) betonte: „Wir sind keine Verhinderer von Bauvorhaben.“ Aber mit dieser Planung bleibe vor lauter Stellflächen fast keine Grünfläche. Also wurde der Antrag erneut abgelehnt.

Da das Landratsamt den Beschluss quasi „überstimmen“ könnte, hat der Bauausschuss dem Gemeinderat empfohlen, zu seinem „schärfsten Schwert“ zu greifen: einer Veränderungssperre. „Dann darf zunächst nichts gebaut werden“, so der Bürgermeister. Gleichzeitig soll der Bereich mit einem Bebauungsplan neu geordnet werden.

Denn vonseiten der Gemeinde bestehe grundsätzlich schon das Interesse einer verträglichen Nachverdichtung. Die Gebäude der Frühlingstraße stammen überwiegend aus den 60er- und 70er-Jahren – es sind teils sehr kleine Häuser auf sehr großen Grundstücken. Doch die Nachverdichtung solle städtebaulich sinnvoll geordnet werden.

Daher sei es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Ziele dabei sind unter anderem die Anpassung der Nutzung an den Strukturwandel des Wohnens, die Anpassung der Anzahl der Wohneinheiten an die umliegende Bebauung und Dorfstruktur sowie die Ordnung der Parkflächen auf den Grundstücken.

Die Veränderungssperre, deren Satzung mit 19 zu einer Gegenstimme bewilligt wurde, tritt mit Bekanntmachung in Kraft. Sie gilt maximal zwei Jahre – bis dahin muss der Bebauungsplan aufgestellt werden. Bereits jetzt kann man allerdings zu Baurecht gelangen, wenn das Bauvorhaben den zukünftigen Zielen entspricht.

Bebauungsplan
neu aufstellen

Da der Bauausschuss schon verlauten ließ, dass er einer Bebauung auf besagtem Grundstück mit vier Einheiten zustimmen würde, wäre dieser Weg offen. Bürgermeister Adam machte klar: „Wir nehmen kein Baurecht, wir ordnen es nur neu.“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im beschleunigten Verfahren geschehen. Das Gebiet soll als „Allgemeines Wohngebiet“ festgesetzt werden. Auch darauf einigte sich das Gremium mit 19 zu einer Gegenstimme.

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