Stephanskirchen – Die Preise explodieren und die Gemeinde reagiert und setzt Einkommens- und Vermögensgrenzen für das Einheimischenmodell hoch. Damit es Familien in Stephanskirchen nicht so geht, wie in Bruckmühl, wo für 18 Familien der Traum vom eigenen Haus trotz Einheimischenmodell ausgeträumt ist, weil die Finanzierung nicht mehr funktioniert.
Keine „Erfüllung
von Träumen“
„Wir sind nicht zuständig für die Erfüllung von Träumen, sondern für die Schaffung von Wohnraum“, mahnte Janna Miller (Die Grünen) in der jüngsten Sitzung des Gemeinderates an. Und war sich da einig mit Steffi Panhans (SPD), der Dritten Bürgermeisterin, die angesichts der veränderten Einkommens- und Vermögenshöchstwerte feststellte, dass Gemeinderat und Verwaltung hier gerade Bauland für einheimische Gutverdiener schaffe. „Da habe ich Bauchweh. Wir müssen uns echt etwas einfallen lassen für Leute, die es wirklich brauchen.“
Damit stießen sie bei Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie) auf offene Ohren. Man müsse sich anschauen, wer sich für die drei Grundstücke, die demnächst am Fuchsbichlweg zur Verfügung stehen, bewirbt, wie sich die allgemeine Lage weiterentwickelt.
Wohnungen für
Pflegekräfte
Am Tulpenweg habe die Gemeinde durch den Kauf von Wohnungen ja schon einen anderen Weg eingeschlagen. Und da seien genau die Mieter eingezogen, für die es gedacht war, wie zum Beispiel Pflegekräfte oder Verkaufspersonal. Für die drei Baugrundstücke, die derzeit im Besitz der Gemeinde sind, einigte sich der Rat auf die schon im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellten Änderungen.
Preise
explodieren
„Die Preise schnellen nach oben“, formuliert Beate Göbel, in der Verwaltung für die Liegenschaften der Gemeinde verantwortlich, den Grund für die Überarbeitung der Vergaberichtlinien. 1100 bis 1200 Euro gibt das Landratsamt derzeit als Richtwert für den Quadratmeter Bauland in Stephanskirchen an. Durchschnittlich. Wenn es überhaupt Baugrund zu kaufen gibt. In Höhensteig wären pro Quadratmeter 1450 Euro fällig.
Im Auftrag des Gemeinderates beschäftigte sich Göbel damit, zu schauen, ob es Stellschrauben bei der Vergabe von Baugrund nach dem Einheimischenmodell gibt, an den gedreht werden muss und wo die Gemeinde dies überhaupt tun kann. Die Richtlinien für Bauland für Einheimische wurden 2018 grundlegend umgestaltet, an die neuesten EU-Vorgaben angepasst und vom Gemeinderat beschlossen.
„Mit diesen Richtlinien erfolgte nur und damit zuletzt die Vergabe der Grundstücke in Högering für ein Einfamilienhaus und zwei Doppelhaushälften“, so Göbel. Aufgrund der stetig steigenden Grundstückspreise – sie haben sich laut Mair seit 2016 verdoppelt – und der Baukosten sowie der Entwicklung der Zinsen sollen nach Ansicht der Verwaltung die Einkommens- beziehungsweise Vermögensgrenzen angepasst werden.
Da die Einkommensgrenze für Alleinstehende von der EU bei 51000 Euro Jahreseinkommen gedeckelt ist, konnte Göbel nur die Grenze für Paare von 75000 auf 102000 Euro gemeinsames Jahreseinkommen erhöhen. An Vermögen durften Bauwerber bisher maximal 150000 Euro mitbringen, nun wird maximal der Grundstückswert der veräußerten Fläche – im Einheimischenmodell in der Regel etwa 70 Prozent des Bodenrichtwertes – als Vermögen zugelassen.
Da dieser Punkt schwer, wenn nicht fast unmöglich, zu kontrollieren ist, müssen die Bewerber die Richtigkeit ihrer Angaben versichern, aber Vermögenswerte nicht mehr nachweisen. Jacqueline Aßbichler (CSU), Juristin von Beruf, wollte die Formulierung „an Eides statt“ eingefügt haben. Den Ball nahm Geschäftsleiter Dr.Andreas Uhlig, selbst Jurist, gerne auf.
Sollten sich die Angaben als falsch herausstellen, hat das zweifache Konsequenzen. Bei einer Versicherung an Eides statt kann sich die Staatsanwaltschaft einschalten. „Und die hat ganz andere Ermittlungsmöglichkeiten, als wir als Gemeinde“, so Aßbichler. Auf Nachhaken von Hubert Lechner (Parteifreie) im Haupt- und Finanzausschuss führen falsche Angaben künftig auch dazu, dass die Gemeinde die Vergabe des Grundstücks definitiv zurücknimmt, „sonst ist womöglich der Ehrliche der Dumme“, so Lechner.
Auch Erbpacht ist
künftig möglich
Des Weiteren hat Göbel explizit die Möglichkeit einer Vergabe von Grundstücken über Erbbaurecht aufgenommen. „So stehen mehrere Eigentumsformen zur Disposition“, so Göbel. Die Vergabe von Eigentumswohnungen war bereits geregelt.
Die überarbeiteten Richtlinien wurden gegen zwei Stimmen beschlossen. Gelten aller Voraussicht nach nur für drei Grundstücke. Und dann muss der Gemeinderat überlegen, wie er die Vergabe von Grundstücken und Wohnungen im neuen Ortsteil im Südosten von Haidholzen regeln will. Damit da viele Menschen eine Heimat finden, die dies in Stephanskirchen sonst nicht könnten.