Amerang – Beim Bauantrag zur Aufstockung des Anwesens Am Meßnerfeld 6 in Stephanskirchen muss nachgebessert werden.
Der Gemeinderat erteilte im Oktober bereits sein Einvernehmen. Im Rahmen der Prüfung des Bauvorhabens wurde aber festgestellt, dass das Bauvorhaben die Wandhöhe nicht um 0,51 Meter, sondern um circa drei Meter überschreitet. Die zulässige Wandhöhe liegt bei 5,30 Meter über der Oberkante Gelände. Beantragt sind 8,24 Meter.
Laut Bürgermeister Konrad Linner (GLA) ist für eine derart weitgreifende Abweichung die Änderung des Bebauungsplans notwendig. Nach Rücksprache mit der Unteren Baubehörde sei auch die Änderung des Bebauungsplanes nur für dieses Grundstück vertretbar, da der Bebauungsplan für vier Parzellen, drei Bereiche mit je unterschiedlichen Festsetzungen zur Wandhöhe aufweise, so Bürgermeister Konrad Linner.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorhaben einstimmig zu. Die spezielle Hanglage des Grundstücks ermögliche keine Planung vom Reißbrett. Im Sinne der Innenverdichtung stelle die Planung eine Kompromisslösung dar. Damit biete das Gebäude Platz für mehr Generationen, sagte Matthias Schmid (GLA).
Die aktuelle Wohnraumsituation erfordere ein Umdenken in Sachen Planung und müsste auch bei künftigen Anfragen berücksichtigt werden, um Bestandsgebäude effektiv zu nutzen, bekräftigten Markus Keller und Christian Staber (beide CSU).ca