Frasdorf – Die Kreuzstraße in Frasdorf wird nicht zur Einbahnstraße erklärt, auch werden keine Temposchwellen zur Reduzierung der Geschwindigkeit quer in die Straße eingebaut. Einstimmig lehnte der Frasdorfer Gemeinderat diese beiden Anträge eines Bürgers und Anwohners ab.
Das Gremium war sich einig, dass derartige Anträge, über die schon mehrfach erfolglos verhandelt wurde und die dem Gemeinderat wegen Aussichtslosigkeit nur Zeit rauben würden, künftig nicht mehr in der Sitzung entschieden werden müssten, sondern direkt auf dem Verwaltungsweg zu klären und zu beantworten seien.
Stellungnahme
der Polizei Prien
Bürgermeister Daniel Mair berichtete, dass nach dem Eingang des Antrags die Polizei in Prien um eine Stellungnahme gebeten wurde. „Die Antwort war erwartbar: mit der Schaffung einer Einbahnstraße werde der Verkehr nicht weniger, sondern nur anderweitig verlagert. Bremsschwellen haben sich in der Praxis nicht bewährt, sie werden nicht mehr eingebaut. Durch das Abbremsen vor der Bodenwelle und das Beschleunigen danach entsteht eine zusätzliche vermeidbare Lärmbelästigung durch Bremsen und Motorgeräusche für die Anwohner. Zusätzlich werden diese Schwellen durch den Winterdienst in kürzester Zeit irreparabel beschädigt und richten durch ihr Vorhandensein Schäden an den gemeindlichen Schneepflügen an“.
In der Diskussion fand sich kein Befürworter für den Antrag. Alle waren sich einig, dass die Kreuzstraße wegen ihrer Engstellen bestenfalls Schrittgeschwindigkeit zulasse, Tempo 30 sei hier schon zu viel. Unfälle oder durch überhöhte Geschwindigkeit verursachte Zusammenstöße seien weder bei der Polizei noch bei der Gemeinde bekannt. Die Kreuzstraße sei keine viel frequentierte Straße, sondern eine ruhige Wohnstraße, die vor allem durch Quell- und Zielverkehr geprägt sei. Georg Wörndl (BP) meinte, zur Beruhigung der Gemüter könne man ein 30er-Taferl aufstellen, dem widersprach Lorenz Hamberger (PFWF), wenn man ein Taferl aufstelle, schaffe man Begehrlichkeiten im gesamten Ort.
Julian Richter (PFWF) schlug als Anrainer der Kreuzstraße vor, ein Gesamtkonzept für die Verkehrsführung im nördlichen Ortskern mit den Grenzen Simsseestraße, Austraße, Kreuzstraße und Am Busbahnhof zu entwickeln. Vielleicht lasse sich durch eine frühzeitige Ableitung des Verkehrs aus Richtung Söllhuben über die Austraße in Richtung Achenmühle – Rohrdorf eine Entlastung der Simsseestraße und des Ortskerns erzielen.
Einig war sich das Gremium auch darüber, dass der Straßenbelag in der Kreuzstraße noch nicht erneuert werden müsse: „Es gibt weitaus schlechtere Gemeindestraßen“, betonte Lorenz Wollschlager (PFWF), als Anlieger schloss sich Benno Voggenauer (CSU) dieser Beurteilung an. Der Gemeinderat möchte eine Prioritätenliste erstellen, welche Gemeindestraßen vordringlich ausgebaut werden und welche noch warten müssen.
Bürgermeister Mair erklärte, dass eine solche Liste zurückgestellt wurde, da innerorts durch den Breitbandausbau alle Straßen saniert werden müssen. Der notwendige Ausbau richte sich dann nach den Vorgaben der ausführenden Breitband-Firmen.
Die Forderung nach einer Geschwindigkeitsbeschränkung und den Einbau von Querungshilfen am Kindergarten St. Margaretha in der Simsseestraße kann durch die Gemeinde nicht erfüllt werden. Das Thema kommt nach Anträgen aus der Bevölkerung regelmäßig auf die Tagesordnung. Die Staatsstraße 2362 ist auf ihrem Weg durch Frasdorf die Simsseestraße; alle Planungen, Ein- und Ausbauten geschehen ausschließlich durch das Straßenbauamt Rosenheim.
Die Gemeinde Frasdorf hat nur bedingt Einfluss auf den Ausbau der Staatsstraßen, die durch das Gemeindegebiet verlaufen. Die regelmäßig wiederholten Anträge, die Simsseestraße zu beruhigen und entsprechende Übergänge, Zebrastreifen oder Ampeln einzubauen würden ebenso regelmäßig zurückgewiesen.
Entscheidung
„kein böser Wille“
Es sei kein böser Wille der Gemeinde Frasdorf, dass sich hier keine Änderung ergebe, sondern eine logische Folge der unterschiedlichen Zuständigkeiten von Land, Landkreis und Gemeinde für das innergemeindliche Straßennetz.
Der Gemeinderat empfahl auch in diesem Fall, das Thema Simsseestraße nur dann am Ratstisch zu behandeln, wenn eine Zuständigkeit erkennbar und das Problem im Gemeinderat lösbar sei. Ansonsten seien derartige Anträge, Vorschläge und Schreiben unmittelbar durch die Verwaltung zu bearbeiten und zu beantworten.